Tibiakopffraktur nach Reitunfall -

Geschichten und Meinungen rund um Beinbrüche und Knieprobleme

Moderator: Andi Jacomet

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Bommel84
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Tibiakopffraktur nach Reitunfall -

Beitrag von Bommel84 »

Hallo alle zusammen,

ich bin mehr oder weniger durch Zufall auf dieses Forum gestoßen, da ich auf der Suche nach Hilfe bin.

Zu mir:
Ich bin 30 Jahre alt/jung :-) und hatte Mitte Februar diesen Jahres einen Reitunfall. Wir, eine Freundin und ich, wurden im Gelände von einem Motorcrossfahrer gejagt. Ende vom Lied war, dass ich mir eine Tibiakopffraktur zugezogen habe. Mittwochs war der Unfall und Montags wurde ich operativ versorgt (eine Platte und Schrauben). Samstag wurde ich, trotz leicht erhöhter Entzündungswerte entlassen. Montags bei der Kontrolle durch den Chirurgen bestand schon der verdacht einer Entzündung - Dienstags war ich dann schon wieder im Krankenhaus das die Entzündung aus der Wunde austrat - Abend wurde ich operiert - ausspülen. Donnerstags der sogenannte Second Look - Dann sah alles gut aus und ich sollte die Woche drauf Freitags entlassen werden.
Leider hatte sich am Mittwoch aber wieder etwas entleert und das Pflaster war voll - Also wurde ich Mittwochnachmittags das vierte Mal operiert. Diesmal gleich mit Materialaustausch.
Danach verlief die Heilung soweit gut, alles verzögert aber ohne weitere Zwischenfälle.
Seit Mitte Juni arbeite ich nun auch wieder und reiten kann ich auch wieder.
Wenn ich jedoch mal eine Tag etwas mehr laufe, tut mir Abends mein Knie wieder weh und/oder wird dick. In die Hocke gehen funktioniert auch nicht. und nach etwas längerem anwinkeln tut es beim Strecken sehr weh.

Nun zu meiner Frage :
Laut meiner Unfallversicherung muss der unfallbedingte <dauerschaden binnen eines Jahrs ab dem Unfalltag eingetreten sein. Und ich muss den Entschädigungsanspruch binnen einer Frist von 24 Monaten nach dem Unfalltag schriftlich geltend machen und durch ein Arztattest, das einen konkreten, durch bestimmte Symptome gekennzeichneten Dauerschaden benennt, begründet werden.

Wie soll ich hier nun vorgehen? Habe ich überhaupt eine Chance Leistungen zu bekommen? :?: :?: :?:
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Eterna
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Re: Tibiakopffraktur nach Reitunfall -

Beitrag von Eterna »

Salü Bommel84,

zunächst einmal...herzlich Willkommen in unserer Runde! Such dir eine gemütliche Ecke und mach es dir bequem..

Auch wenn es nicht wünschenswert gelaufen ist, hast du ja in das schlimmste schon hinter dich gebracht...wenigstens etwas. Wenn es auch noch einige Zeit dauern wird, bis alle Zipperlein verschwunden sind. Hast du ja schon selber bemerkt...es ziept, zieht,sticht und will noch nicht recht...und das sogar nach "nur" leichten Mehrbelastungen.
Leider ist das normal, bei einer solche Verletzung...unser Seidenpfötchen könnte dir das jetzt besser erklären als ich. Sie wird sich sicherlich bald melden...es sei sie weilt mal wieder am wasser, dann müssen wir uns noch etwas gedulden
Auch was deine Frage zur versicherung betrifft, muss ich passen...da kenn ich mich gar nicht aus.

Hab die aber mal eine Seidenpfötchen-Antwort aus einen anderm Thread rausgesucht. Vielleicht hilft die schon etwas:

>>>>>>>Normalerweise muss nach 15 Monaten eine Invalidität feststehen ( gesetzlich vorgeschrieben ) und dann je nach Vertrag, aber so in der Regel 3 Wochen später muss Geld fließen.

Danach haben beide Parteien die Möglichkeit jährlich eine Begutachtung durchzuführen. Das wird immer der tun, der sich benachteiligt fühlt.

Spätestens am 3. Jahrestag muss der Versicherung das letzte Gutachten vorliegen ( auf ihrem Schreibtisch ). Wie lange es dauern kann, bis so ein Gutachten auf dem Schreibtisch liegt, haste ja jetzt gesehen. Das musst du bei deinem letztem Gutachten einkalkulieren.

Ich habe damals ein halbes Jahr vorher angefangen die Versicherung um ein Gutachter Termin zu bitten, sie haben es aber trotzdem geschafft es ein halbes Jahr hinzuziehen.
Und so war mein Termin beim Gutachter einen Tag nach der 3 Jahresfrist. Vorsorglich habe ich mir aber ein privates Gutachten erstellen lassen und dieses war dann auch Verhandlungsgrundlage. Da die gesetzliche Frist ja überschritten war.

Natürlich gilt noch immer, wo kein Kläger, ist auch kein Richter.
Aber wenn du einen Richter brauchst, musst du vorher auch die Gesetzlichen Grundlagen eingehalten haben und da hilft kein, aber die hätten....., nein du musst selber darauf achten, den die Versicherung spielt mit deiner Unwissenheit und bietet dir dann ein Häppchen an.<<<<<<<<<

Ansonsten, einfach fragen...seidenpfötche ist sicher bald wieder da. :wink:

LG
Marion
Alle sagten: " Das geht nicht !"
Dann kam einer, der wusste das nicht
und hat es gemacht.
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